Obwohl in einigen Ländern Leihmutterschaft bereits legal praktiziert wird, ist sie in Deutschland bislang verboten. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht jedoch über die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ eine Überprüfung der altruistischen Leihmutterschaft vor. Die Veranstaltungsreihe „Leihmutterschaft im Diskurs“ thematisiert unterschiedliche Aspekte dieses komplexen Vorhabens und lädt zu einer gesellschaftlichen Debatte ein.
Im ersten online Fachgespräch dazu am Dienstag 23. April um 13 Uhr wird Dr. Petra Bahr einen Impulsvortrag zum Thema „Leihmutterschaft – Selbstbestimmung und ihre Grenzen“ halten. Im Anschluss ist Raum für Diskussion mit der Regionalbischöfin, die auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist.
Im Zentrum stehen folgende Fragen: Mit welchen Argumenten wird das Verbot der Leihmutterschaft begründet und inwieweit ist es aufrechtzuerhalten? Ist eine regulierte Zulassung der Leihmutterschaft denkbar? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Wie kann es gelingen, die Perspektive des Kindes und der Leihmutter angemessen in den Blick zu nehmen? Welche Regelungen zum Schutz des Kindes und der austragenden Mutter braucht es?
Die Reihe wird gemeinschaftlich veranstaltet von der Evangelische Akademie Berlin, der Evangelische Akademie Tutzing, dem Zentrum für Gesundheitsethik Hannover sowie dem Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD. Sie soll dem Meinungsbildungsprozess in der evangelischen Kirche und dem Kammernetzwerk dienen.
Meret Köhne, Öffentlichkeitsarbeit im Sprengel Hannover